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Katastrophenschutz

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Das Konzept

Grafik Vielfältige Aufgaben
Der Katastrophenschutz in Deutschland ist Aufgabe der Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen werden die Rahmen-bedingungen durch das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) bestimmt. Ein wichtiger Bestandteil des Katastrophen-schutzes ist die Versorgung Verletzter und betroffener Personen bei Schadenslagen, die den örtlichen Rettungsdienst personell oder materiell überfordern. Im Rahmen der freiwilligen Mitarbeit stellen die Hilfsorganisationen dem Land zu diesem Zweck so genannte Einsatzeinheiten zur Verfügung. Hauptaufgabe ist die Entlastung des Rettungsdienstes bei Massenanfall von Verletzten (MANV) und die Betreuung betroffener Personen. Eine Einsatzeinheit ist in Sollstärke mit 33 Personen besetzt und ist gegliedert in vier Teilbereiche: Führungstrupp, Sanitätsgruppe, Betreuungsgruppe und Trupp Technik, Sicherheit und Instandsetzung.

 

Katastrophenschutz - Die Umsetzung in der Stadt Aachen

 
 
 
In der Stadt Aachen sind die Einsatzeinheiten der Malteser in das Einsatzkonzept der Berufsfeuerwehr Aachen eingebunden. Bei Einsatzlagen, die dieses erfordern, werden die Einsatzeinheiten zur Unterstützung des Regelrettungsdienstes alarmiert. Dazu sind im Einsatzleitrechner (ELR) der Leitstelle Aachen bestimmte Einsatzstichwörter hinterlegt. So spricht man ab einer Zahl von 5 Verletzten vom Massenanfall von Verletzten Stufe 1 (MANV 1), bei mehr als 10 Verletzen vom MANV 2 und bei mehr als 50 Verletzen vom MANV 3. Ab MANV 2 werden eine oder mehrere Einsatzeinheiten alarmiert. Die alarmierte(n) Einsatzeinheit(en) rücken zum Schadensort aus und übernehmen dort zusammen mit dem Rettungsdienst die Versorgung verletzter Personen. Dazu kann je nach Einsatzlage die Errichtung eines Behandlungsplatzes erforderlich sein, der dann von einer Einsatzeinheit betrieben wird. Der Behandlungsplatz dient dazu, Verletzte vor Ort zu behandeln, wenn die Transportkapazität des Rettungsdienstes zeitweilig nicht ausreicht oder die Aufnahmemöglichkeiten der örtlichen Krankenhäuser zu gering ist. Zudem müssen Verletzte in der Regel vor dem Transport stabilisiert und die Transportfähigkeit hergestellt werden. Nicht zuletzt ist bei einer größeren Zahl von Verletzten eine Sichtung erforderlich, um Behandlungsprioritäten zu bestimmen und Verletzte gezielt in geeignete örtliche und überregionale Krankenhäuser zu verlegen, ohne diese zu überfordern. Eine Maxime ist es: "Das Chaos von der Einsatzstelle nicht in die Notaufnahme zu verlagern". Eine weitere Tätigkeit besteht in der Betreuung unverletzter, betroffener Personen. Dies sind z. B. unverletzte Fahrzeuginsassen bei Verkehrsunfällen oder Personen, die bei einem Gebäudebrand ihre Wohnung verlassen mussten. Je nach Anforderung werden diese Betroffenen von der Betreuungsgruppe der Einsatzeinheit z. B. mit Essen, Getränken und warmen Decken versorgt. Nötigenfalls werden auch kleinere Blessuren behandelt, die keiner klinischen Versorgung bedürfen und es steht natürlich jemand bereit, der sich der akuten Sorgen und Nöte annimmt oder einfach nur zuhört.
 
Näheres zu unseren Katastrophenschutzgruppen hier.

 

 

 

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